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Code of Conduct - Unser Verhaltenscodex


1) Geschäftsethik und -verhalten

Die R&D GmbH und alle Mitarbeiter verpflichten sich, die geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften stets einzuhalten und zu respektieren. Gleiches gilt für die bei der R&D GmbH geltenden internen Richtlinien und Anweisungen.
Darüber hinaus wird von allen Mitarbeitern erwartet, dass sie sich in ihrem Arbeitsumfeld redlich und fair verhalten und dass sie im Umgang mit Kunden, Lieferanten und staatlichen Behörden integer und professionell ihre Aufgaben erledigen. Die Grundsätze eines fairen Wettbewerbs sind stets einzuhalten, jegliches wettbewerbswidriges Verhalten wird von der R&D GmbH nicht toleriert.

2) Wettbewerbsverhalten und Korruptionsschutz

Die Auftragsgewinnung und -erteilung erfolgt bei der R&D GmbH stets auf faire Weise und aufgrund der Qualität und der Preise unserer innovativen Produkte und Dienstleistungen. Unzulässige Wettbewerbsvorteile, Korruption oder Bestechung werden nicht toleriert.
Es ist ausdrücklich untersagt im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit – sei es direkt oder indirekt – ungerechtfertigte Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu erlangen.

3) Faire Geschäftsbedingungen und Chancengleichheit

Wir befolgen in jedem Land die geltenden Arbeits- und Beschäftigungsgesetze. Darüber hinaus bekennen wir uns ausdrücklich zu fairen Beschäftigungsbedingungen. Die R&D GmbH toleriert keinerlei Diskiminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz, sei es aufgrund von Alter, Behinderung, Herkunft, Geschlecht, Rasse, Religion oder sexueller Orientierung. Dies gilt auch und insbesondere für Kinderarbeit.
Wir überzeugen uns in regelmäßigen Abständen persönlich und direkt vor Ort bei unseren internationalen Produktionsstätten, dass auch dort die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen eingehalten und respektiert werden.

4) Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Arbeitssicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz hat für uns höchste Priorität.
Unsere Mitarbeiter müssen alle maßgeblichen Vorschriften und Sicherheitsanweisungen in den Betrieben beachten und die jeweils vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen.

5) Gesundheitsschutz

Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns überaus wichtig. Alle Mitarbeiter in unseren Fabriken müssen entsprechende Schutzkleidung tragen – je nach Arbeitsvorgang sind dies Mundschutz, Ohrenschutz, Schutzbrillen, Handschuhe und Sicherheitsschuhe.
Bei der Verarbeitung von Naturstein kommt es normalerweise zu einer hohen Feinstaubbelasstung. Durch die innovative Herstellungsmethode von Slate-Lite kann diese Belastung massiv reduziert werden: Da die massiven Schieferblöcke bei der Produktion von Slate-Lite nicht gemeißelt oder gespalten, sondern schichtweise abgezogen werden, entsteht während dieses Arbeitsschrittes keinerlei Feinstaubbelastung für unsere Mitarbeiter.
Die Prozessschritte Sägen und Schleifen der Schieferblöcke werden in unseren Fabriken in Verbindung mit Wasser durchgeführt und auftretender Staub somit direkt gebunden.
Die Gefahr der Gesundheitsgefährdung durch Silikose, auch Steinstaublunge genannt, ist somit beim Produktionsprozess von Slate-Lite nicht gegeben!

6) Geschenke und Zuwendungen

Jegliche Zahlungen dürfen lediglich dann angewiesen werden, wenn vertraglich vereinbarte Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht wurden. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind dabei stets einzuhalten. Es ist den Mitarbeitern der R&D GmbH verboten, im Zusammenhang mit geschäftlichen Aktivitäten Geschenke oder Zuwendungen anzubieten, zu verlangen oder entgegenzunehmen. Gelegentliche Einladungen oder Geschenke, die den auf geschäftlicher Ebene üblichen Gepflogenheiten entsprechen und lediglich von geringem finanziellen Wert sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.Voraussetzung dafür ist, dass keine Rechtsvorschriften verletzt werden und jegliche Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen ausgeschlossen werden kann.

7) Umweltschutz

Der R&D GmbH ist es wichtig, die natürlichen Ressourcen so gut wie möglich zu schützen. Dazu gehört nicht nur die Einhaltung aller geltenden Umweltgesetze, Standards und sonstigen rechtlichen Anforderungen, sondern auch die kontinuierliche Arbeit daran, Umweltbelastungen im Produktionsprozess zu reduzieren und die Leistungen im Bereich »Umwelt« zu verbessern.

Die Emissionsraten auf den Transportwegen sind bei Slate-Lite Steinfurnier um ein Vielfaches geringer als bei herkömmlichen Steinplatten, was zu einer deutlich positiveren Ökobilanz führt.
Der Großteil unserer Waren wird auf dem Seeweg in unser Zentrallager verschifft. Bei einer Schadstoffmenge von ca. 15,1 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer (Quelle: NABU) ergibt sich folgende Beispielrechnung eines unserer Container:
(Vergleichsrechnung: Seeweg Indien/Deutschland. Granitplatte vs. Slate-Lite)

  Transportweg Materialmenge (m²) Ladung (kg)
Slate-Lite Seecontainer 40' 10.637 m² 26.500 kg
Granitplatte (2 cm) Seecontainer 40' 441 m² 26.500 kg
  Entfernung (km) CO2-Ausstoß (g) CO2-Ausstoß / m²
Slate-Lite 7.500 km 3.001.125,00 282,12 g
Granitplatte (2 cm) 7.500 km 3.001.125,00 6.806,27 g


Ein Blatt Slate-Lite Steinfurnier produziert ca. 95% weniger CO2 beim Transport als eine herkömmlich dicke Steinplatte.

8) Interessenskonflikte

Um Interessenskonflikte jeglicher Art zu vermeiden, darf kein Mitarbeiter der R&D GmbH Beteiligungen an Kunden, Lieferanten oder Unternehmen halten, die Produkte herstellen und vertreiben, die mit Produkten der R&D GmbH im direkten Wettbewerb stehen. Darüber hinaus sind ebenfalls Geschäftsaktivitäten unserer Mitarbeiter außerhalb der Geschäftsaktivitäten der R&D GmbH mit Lieferanten, Kunden und Wettbewerbern ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.

9) Vertraulichkeit, Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse

Geschäftliche Vorgänge, Firmen- und Geschäftsberichte sowie Kostenübersichten, Rezepturen und interne Herstellungsprozesse sowie Markteinschätzungen und Strategiepapiere sind stets vertraulich und diskret zu behandeln. Vertrauliche Informationen jeglicher Art, auch über Kunden, Lieferanten und andere Mitarbeiter, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen, es sei denn die Informationen sind bereits öffentlich bekannt.

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